COVID-19

Im Interesse der öffentlichen Gesundheit hat die belgische Regierung am 13. März eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Coronavirus / COVID-19 zu verlangsamen. Diese Maßnahmen wurden seit dem 4. Mai systematisch gelockert.

Welche Maßnahmen bleiben in Kraft?

  • Hygienemaßnahmen sind unerlässlich (Händewaschen; Niesen oder Husten im Ellbogen).
  • Halten Sie ausreichend Abstand voneinander (mindestens 1,5 m).
  • Das Tragen einer Mundmaske ist in bestimmten Situationen obligatorisch (siehe unten).
  • Großveranstaltungen, Festivals, private und öffentliche Versammlungen sind bis zum 31. August verboten.
  • Die eigenen Dienstleistungen der Stadt Gent beschränken sich auf das Wesentliche und werden nach Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail erbracht. Seit dem 15. Juni können Reisen innerhalb der EU (+ Vereinigtes Königreich, Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen) durchgeführt werden. Weitere Informationen hierzu über Foreign Affairs.

Das Tragen einer Mundmaske ist in folgenden Punkten obligatorisch:

  • Geschäfte und Einkaufszentren
  • Kino
  • Theater-, Konzert- und Konferenzräume
  • Auditorien
  • Andachtsorte
  • Museen (und Denkmäler)
  • Bibliothek
  • öffentliche Verkehrsmittel (einschließlich Bahnsteig und Bahnhof)

Wenn Sie in diesen Fällen keine Gesichtsmaske tragen, wird Ihnen die Einreise verweigert und Sie riskieren eine Sanktion. Kinder unter 12 Jahren müssen keine Mundmaske tragen.

Was bedeutet die Entspannung für Sie als Besucher?

Hotels:
Alle Hotels in Gent sind seit dem 10. Juni wieder geöffnet. Für weitere Informationen zu den Sicherheitsbestimmungen wenden Sie sich bitte an Ihr Hotel.

Andere Unterkünfte:
Alle anderen Unterkünfte (Ferienhäuser, Ferienhäuser, Campingplätze, B & Bs, Ferienparks, AirBnBs, Herbergen, Jugendunterkünfte…) wurden seit dem 8. Juni wiedereröffnet. Für weitere Informationen zu den Sicherheitsbestimmungen und Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an Ihre Unterkunft.

Unternehmen (Lebensmittel und Non-Food):

  • Restaurants, Cafés und Bars mit Sitzgelegenheiten haben seit dem 8. Juni wieder geöffnet. Sie müssen spätestens um 1 Uhr morgens schließen. Es gibt eine Reihe von Sicherheitsbestimmungen, die während eines Catering-Besuchs beachtet werden müssen.
  • Nachtclubs und Diskotheken (und andere Catering-Einrichtungen, die keine Sitzplätze anbieten) bleiben geschlossen.

Alle Geschäfte sind seit dem 11. Mai wieder geöffnet.
Alle lokalen Märkte haben seit dem 18. Mai wieder begonnen.